Allgemeine Geschäftsbedingungen von VitaShape e.K. (nachfolgend VitaShape)
Die AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen und Angebote von VitaShape unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
Angebote
Abonnement-Verträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines wöchentlichen, monatlich oder einmalig pro Laufzeit zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von VitaShape berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich ohne Kündigung automatisch. Zum Ende eines jeden Vertragsmonats verfallen nicht wahrgenommene Trainingseinheiten. Sie sind nicht auf die weitere Vertragslaufzeit übertragbar.
- 5er- und 10er-Karten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Trainingseinheiten. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die 5er-Karte ist ab an dem ersten Training 6 Wochen gültig, die 10er-Karte ist ab an dem ersten Training 6 Monate gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko
Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Abonnementverträgen auch „Abonnent“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von VitaShape die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von 5er – und 10er – Karten.
Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
Mitgliedschaften (Paragraph 1 Abs. 1) werden nach konkreter Vereinbarung mit der im Mitgliedsvertrag vermerkten Mindestlaufzeit geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Mindestlaufzeit beginnt mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.
Die ordentliche Kündigung ist nur mit der im Mitgliedsvertrag angegebenen Frist gültig. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um die im Mitgliedsvertrag angegebene Vertragsverlängerungsdauer.
Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über einen Wechsel des Arbeitsortes und wenn von VitaShape gewünscht mit einem Nachweis eines Einwohnermeldeamtes über eine Verlegung seines/ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
Wird der Nutzungsvertrag mit 12 Monaten Laufzeit vorzeitig gekündigt ist VitaShape berechtigt für jede erfolgte Nutzungswoche 5 Euro nachzufordern, so dass der Nutzungsvertrag behandelt wird wie einer mit 6 Monaten Laufzeit.
Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
Bei 5er – und 10er-Karten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
Eine Ruhezeit (Gebühr 10 Euro) ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist VitaShape durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Während der Ruhezeit können die Einrichtungen und Angebote von VitaShape nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
Von den oben genannten Ruhezeiten unabhängig ist die Ruhezeit während des Urlaubes zu beachten. Inhaber eines Mitgliedschaftsvertrages haben die Möglichkeit für die Dauer von maximal 3 Wochen pro Mitgliedsjahr ihre Mitgliedschaft an eine Person ihrer Wahl abzutreten. Bei Nichtnutzung dieses Angebotes kann kein Anspruch auf Auszahlung geltend gemacht werden. Das ursprüngliche Mitglied kann während der Ruhezeit die Einrichtungen von VitaShape nicht nutzen.
Voranmeldung, Trainingsbeginn, Änderung des Trainingsangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
VitaShape ist berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Trainingseinheiten zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.
Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme am Training zu ermöglichen, ist die Teilnahme am Trainingstermin für die Nutzer mit maximal zehn Minuten Verspätung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist VitaShape berechtigt den Termin als wahrgenommen zu behandeln.
VitaShape ist berechtigt, das Trainingsangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Trainingseinheiten und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
VitaShape ist im Rahmen des Absatzes (c) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Trainingsangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Trainings und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen. Die Trainingseinheiten aus den Betriebsferien können nachgeholt werden.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Trainingsangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.
Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist VitaShape berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Sofern VitaShape besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. VitaShape ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
Im Falle von Zahlungsrückständen von mehr als 6 Wochen bei wöchentlicher Zahlweise oder 2 Monaten bei monatlicher Zahlweise ist VitaShape berechtigt, dem Abonnenten die Teilnahme am Trainingsangebot zu verweigern, so lange bis die Zahlungsschuld beglichen ist und die gesamten Beiträge für die Laufzeit restfällig zu stellen.
Haftung
Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt VitaShape keine Haftung.
Das Mitglied haftet für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten an den Gerätschaften. Das Mitglied hat der Firma VitaShape den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, VitaShape unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
Gesundheitszustand des Nutzers
Das Mitglied hat die Anwendungsbestimmungen für das Training im Studio der VitaShape zur Kenntnis genommen und trägt selber Sorge und Verantwortung dafür, dass es gesundheitlich (physisch und psychisch) zur Inanspruchnahme des Trainings tauglich ist. Sollte dies tatsächlich nicht der Fall sein, so trägt das Mitglied das Risiko für etwaige Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung enthalten.
Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Hamburg vereinbart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.